Untersuchungsberichte
Die Untersuchungsverfahren der BSU enden mit der Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht und seiner Veröffentlichung. Berichte sind innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Unfalls zu veröffentlichen. Ist es nicht möglich, den Abschlussbericht in dieser Zeit zu verfassen, wird ein Untersuchungszwischenbericht veröffentlicht.
Daneben gibt es im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit die Mitwirkung an Berichten anderer Untersuchungsbehörden. Diese finden Sie unter Berichte anderer Untersuchungsbehörden.
Die Liste der aktuell laufenden Untersuchungsverfahren finden Sie hier.