Allgemeines zur Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

In diesem Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erfahren Sie mehr über Aufgaben und Arbeit der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung.

Der Inhalt des Videos zum Nachlesen

Allgemeines zur Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

Mit Inkrafttreten des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes, kurz SUG, im Juni 2002 wurden die neuen internationalen Rechtsvorschriften über eine staatliche Seeunfalluntersuchung in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt. Zugleich wurde die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, kurz BSU, als die in Deutschland hierfür zuständige Behörde eingerichtet. Das SUG wurde im Jahr 2011 umfangreich überarbeitet, um zum einen die gerade auf europäischer Ebene neu hinzugekommenen Regelungen zu integrieren und zum anderen die Seeunfalluntersuchung von der ähnlich gelagerten Flugunfalluntersuchung zu entkoppeln.

Die BSU ist zuständig für die Untersuchung von Seeunfällen von Seeschiffen aller Flaggen innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, bei Verkehrsvorgängen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und von, nach und in den an diesen gelegenen Häfen sowie in bestimmtem Fällen auch innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, kurz AWZ. Außerhalb dieser Gebiete untersucht die BSU Seeunfälle auf oder unter Beteiligung von Seeschiffen unter deutscher Flagge oder wenn die Bundesrepublik Deutschland ein begründetes Interesse an der Untersuchung eines Seeunfalls im Ausland hat. Das SUG unterscheidet seit 2011 drei Kategorien von Seeunfällen - Seeunfall, schwerer Seeunfall und sehr schwerer Seeunfall – und verpflichtet die BSU bei letzterem in jedem Fall eine Untersuchung durchzuführen.

Ziel einer Seeunfalluntersuchung ist eine umfassende Darstellung und Analyse des Unfallgeschehens mit dem Zweck der Verhütung künftiger Unfälle. Alle unmittelbaren und mittelbaren Ursachen, begünstigende Faktoren sowie die Gesamtumstände, einschließlich etwaiger Rettungsmaßnahmen sollen hierbei betrachtet werden. Die BSU wird dabei von Gesetzes wegen von einem sogenannten „No Blame Approach“, auf Deutsch: Ansatz ohne Schuldzuweisung, geleitet. Die Untersuchung dient daher nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von sonstigen Ansprüchen.

Die BSU ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitz in Hamburg im Gebäude des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Mehrzahl der Beschäftigten ist als Unfalluntersucherinnen und Unfalluntersucher tätig. Der Jahreshaushalt beträgt etwas über eine Million Euro. Hiervon sind alle Ausgaben, wie zum Beispiel Personalkosten, Dienstreisen sowie Sachkosten für die Untersuchungen zu tragen.

ABSPANN
Allgemeines zur Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

Herausgeber
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)

Produktion
Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

 © 2020 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)