Das Verfahren der Unfalluntersuchung

In diesem Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erfahren Sie mehr über die Unfalluntersuchungsverfahren der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung.

Der Inhalt des Videos zum Nachlesen

Das Untersuchungsverfahren

Nach Erhalt einer Unfallmeldung entscheidet die Leitung der BSU über die Einleitung einer Unfalluntersuchung und überträgt in der Regel einem Team aus zwei Personen die weitere Bearbeitung des Unfalls. Bei dieser Entscheidung und in allen weiteren Fragen der Untersuchung ist die BSU frei von Weisungen. Zum Zweck der Aufklärung des Unfallgeschehenes verfügt die BSU über weitreichende Rechte u. a. in Bezug auf den Zutritt zum Unfallort, die Beweissicherung und –Auswertung, die Befragung von Zeugen und die Hinzuziehung von Sachverständigen. Diese Rechte beschränken sich hierbei nicht nur auf die am Unfallgeschehen direkt Beteiligten, also das Schiff bzw. dessen Besatzung und ggf. Lotsen, sondern können auch gegenüber Dritten, z. B. Reedereien, Werften oder Klassifikationsgesellschaften, oder Behörden, wie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder der BG Verkehr, geltend gemacht werden.

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Tätigkeit der BSU ist die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der inner- und außereuropäischen Untersuchungsstellen. Auf Basis europäischer und völkerrechtlicher Grundlagen führt die BSU Untersuchungen in internationaler Zusammenarbeit durch. Diese können sich auf die reine Unterstützung der anderen Untersuchungsstelle beschränken oder bis hin zu einer vollständig gemeinsamen Untersuchung mitsamt gemeinsamem Abschlussbericht reichen.

Die Untersuchungen der BSU, unabhängig davon, ob allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten durchgeführt, enden in aller Regel mit der Herausgabe eines Untersuchungsberichtes in deutscher und englischer Sprache. Die Berichte werden vor ihrer Veröffentlichung mit einer gesetzlich vorgegeben Frist den betroffenen Stellen oder Personen mit der Möglichkeit einer Stellungnahme übersandt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass begründete Einwände Eingang in den endgültigen Bericht finden, bevor er in die Öffentlichkeit gelangt. Abschließender und wesentlicher Bestandteil der Berichte sind die im Zuge der Untersuchung herausgearbeiteten Sicherheitsempfehlungen. Sicherheitsempfehlen zielen darauf ab, geeignete Maßnahmen zur Verhütung künftiger Unfälle zu ergreifen und sind daher an die entsprechenden Stellen zu richten. Dies können neben Behörden auch einzelne Personen, Unternehmen oder Verbände sein.

Die BSU ist im Anschluss von Gesetzes wegen verpflichtet, die Beachtung der von ihr herausgegebenen Sicherheitsempfehlungen nachzuverfolgen. Zu diesem Zweck werden die Adressaten der Empfehlungen nach einer angemessenen Frist, in der Regel sechs Monate, angeschrieben und um Informationen darüber gebeten, ob und wie sie die Empfehlungen umgesetzt haben. Hierbei ist jedoch zu betonen dass die BSU, deren Agieren von der Philosophie einer modernen Sicherheitspartnerschaft geprägt ist, diesbezüglich keinerlei Durchsetzungsbefugnisse hat.

ABSPANN
Das Untersuchungsverfahren

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Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)

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